Anfrage
Wiesbaden
Porsche Panamera
Panamera Turbo E-Hybrid
Information über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen des neuen Pkw
- Marke:
- Porsche
- Handelsbezeichnung:
- Panamera
- Antriebsart:
- Plug-In-Hybrid
- Kraftstoff:
- Benzin
- andere Energieträger:
- Strom
- Energieverbrauch (gewichtet, kombiniert):
- 1,2 l/100km plus 28,2 kWh/100km
- CO2-Emissionen (gewichtet, kombiniert):
- 28,0 g/km1
- Elektrische Reichweite (EAER):
- 90 km
Auf Grundlage der CO2-Emissionen
- Stromverbrauch bei rein elektrischem Betrieb
- kombiniert
- 27,7 kWh/100km
- Innenstadt
- 28,6 kWh/100km
- Stadtrand
- 26,2 kWh/100km
- Landstraße
- 25,0 kWh/100km
- Autobahn
- 32,3 kWh/100km
- Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie
- kombiniert
- 10,7 l/100km
- Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung:
- 1.919 EUR/Jahr
- (Kraftstoffpreis: 1,85 EUR/l, Strompreis: 37,5 ct/kWh (jeweils Jahresdurchschnitt 2023))
- Mögliche CO2-Kosten über die nächsten 10 Jahre (15.000 km/Jahr): 2
- bei einem angenommenen mittleren durchschnittlichen CO2-Preis von 115 EUR/t
- 483 EUR
- bei einem angenommenen niedrigen durchschnittlichen CO2-Preis von 55 EUR/t:
- 231 EUR
- bei einem angenommenen hohen durchschnittlichen CO2-Preis von 190 EUR/t:
- 798 EUR
- Kraftfahrzeugsteuer:
- 80 EUR/Jahr 3
Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas.
Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2 Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: Leitfaden downloaden.
1) Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
2) Aufgrund der CO2-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO2-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO2-Kosten anhand von drei angenommenen CO2-Preisen für den Zeitraum bis. berechnet. Die tatsächlichen CO2-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegen- den Modellrechnungen ausfallen. Die CO2-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info.
3) Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs / des wasserstoffbetriebenen Brennstoffzellenfahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.